ADR
Kursinhalt:
Fahrpersonal von Beförderungseinheiten, mit denen gefährliche Güter befördert werden, muss besonders ausgebildet sein. Diese Ausbildung (Gefahrgutlenkerausweis) muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Hinweis:
Die Auffrischung kann bereits 1 Jahr vor Ablauf absolviert werden. Für den Eintrag der neuen 5-jahres Frist ist aber das Ablaufdatum entscheidend!
Kursziel:
Fahrpersonal, das mit der Beförderung von gefährlichen Gütern auf Straßenfahrzeugen beschäftigt ist. Nach bestandener Prüfung erhält jede Person eine in der EU gültige und anerkannte Bescheinigung (=Gefahrgutlenkerausweis). Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung.
Die Ausbildung erfolgt nach den Vorschriften des GGBG, der GGBV und des ADR.
Kursbeitrag:
Auf Anfrage
Firmenkurse:
Auf Anfrage
Mitzubringen ist / sind :
siehe Informationsblatt